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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Gegenstand

1.1 Allgemein: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen, die durch die agentur am werk ag (kurz aaw) oder durch maus am werk (kurz maw) erbracht werden.

 

1.2 Leistungen:  Unter Dienstleistungen sind sämtliche Arbeitsleistungen von aaw oder maw zu verstehen, die im Detail auf den Webseiten entsprechend aufgeführt und angeboten werden.

2. Umfang der Dienstleistung

2.1 Grundlage: Für den Umfang der von aaw und maw zu erbringenden Dienstleistungen gilt die vom Kunden gegengezeichnete Auftragsumschreibung in der schriftlichen Offerte oder eine durch den Kunden schriftliche Bestätigung (z.B. per E-Mail).

 

2.2 Gültigkeit: Ohne gegenteiligen ausdrücklichen Vorbehalt in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden darf die Agentur davon ausgehen, dass eine Auftragserteilung seitens der Kunden auch dann gültig erfolgt ist, wenn sie mündlich von einem am Projekt /Auftrag beteiligten Mitarbeiter des Kunden erteilt  wurde und von aaw/maw nachträglich schriftlich bestätigt wird. (E-Mail genügt)

 

2.3 Änderungen: Während der Dauer der Erbringung von Dienstleistungen können der Kunde wie auch die Agentur jederzeit Änderungen dieser Dienstleistungen vorschlagen (schriftlich oder telefonisch). Schlägt der Kunde Änderungen vor, teilt ihm die Agentur innert höchstens fünf Arbeitstagen mit, ob die Änderung  möglich ist und wie sich diese auf den Auftrag, insbesondere auf Preis und Termine auswirkt. Bis zum Entscheid über den Änderungsantrag führt die Agentur ihre Dienstleistungen fort, sofern dies sinnvoll ist.

3. Auftragserfüllung

3.1 Allgemein: Für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen wählt aaw / maw ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung die von ihr eingesetzten Berater bzw. Fachleute selbst aus.

 

3.2 Mitwirkungspflichten des Kunden: Da die Agentur ihre Dienstleistungen hauptsächlich im und für den Geschäftsablauf des Kunden erbringt, ist sie auf dessen Mitwirkung und Unterstützung angewiesen. Der Kunde ist deshalb dafür verantwortlich, dass die Agentur rechtzeitig und im erforderlichen Umfang

  • die notwendigen technischen sowie organisatorischen Informationen, Daten und Angaben, Lieferergebnisse und Materialien erhält;

 

  • der Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden nach Terminvereinbarung und falls von Bedarf gewährt wird (z.B. für Messeaufbau, interne Kommunikationsmassnahmen etc.);

 

  • die Hard- und Software in der erforderlichen Konfiguration bereit gestellt wird - falls für das Projekt notwendig;

  • die für notwendige Entscheidungen zuständigen Kontaktpersonen des Kunden bezeichnet werden und rechtzeitig erreichbar sind;

  • gegebenenfalls notwendige Bewilligungen (wie Arbeitsbewilligungen) für Mitarbeiter der Agentur und des Kunden vorliegen

 

In der Offerte bzw. in den Anhängen können weitergehende Mitwirkungspflichten des Kunden festgelegt werden, welche für die termingerechte Erfüllung der Dienstleistungen erforderlich sind.

 

3.3 Informationspflicht: Der Kunde und aaw / maw verpflichten sich, die Gegenseite über alle Umstände zu orientieren, welche auf die Erbringung der Dienstleistungen einen bedeutsamen Einfluss haben können.

4. Verantwortung

Die von agentur am werk und maus am werk übernommenen Verpflichtungen gelten als erfüllt, wenn die in der Offerte / Angebot / Anforderungsbeschreibung bezeichneten Dienstleistungen erbracht sind.

5. Arten der Vergütung und Rechnungsstellung

5.1 Vergütung nach Material- und Zeitaufwand: Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, rechnet die aaw ihre Dienstleistungen nach Material- und Zeitaufwand ab: in Teilrechnungen oder als Gesamtrechnung nach Projektabschluss. Dabei kommen die agentur-üblichen Stundensätze zur Anwendung.

 

5.1.b) maw rechnet das Projekt gemäss den online aufgeführten Pauschalbeträgen ab, sofern im Verlauf des Projektes nichts anderes vereinbart worden ist.

 

5.2 Vergütung nach Kostenrahmen: aaw ist auch dann nach effektivem Material- und Zeitaufwand zu entschädigen, wenn in der Offerte bzw. Auftragserteilung  oder im Angebot ein „Kostenrahmen“ festgesetzt wurde. Ein Kostenrahmen hat in der Regel die Bedeutung einer Planungsgrundlage und Schätzung, sofern die Dienstleistungen in Offerte bzw. Angebot nicht im Detail umschrieben sind.

 

5.3 Vergütung nach Kostendach: Ist in der Offerte bzw. Auftragserteilung ein Kostendach vereinbart, so ist die Agentur ebenfalls nach dem effektiv geleisteten Material- und Zeitaufwand zu entschädigen. Zeigt sich im Laufe der Dienstleistungen, dass das Kostendach nicht eingehalten werden kann, orientiert aaw den Kunden schriftlich so früh als möglich. Der Kunde kann hierauf unter Ausschluss weiterer Ansprüche in Bezug auf die noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten.

 

5.4 Vergütung nach Pauschalhonorar: Wird ein Pauschalhonorar vereinbart deckt dieses den gesamten Material- und Zeitaufwand der Agentur in Bezug auf die in der Offerte bzw. ihren Anhängen oder im Angebot im Detail umschriebenen Dienstleistungen. Sollten

  • Änderungen der definierten Voraussetzungen für die Auftragserteilung,

 

  • Unvollständige Angaben des Kunden für die Offerterstellung oder

 

  • Ungenügende Mitwirkung des Kunden im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten

 

  • Autorkorrekturen

 

zu Mehraufwendungen führen, sind diese Mehraufwendungen aaw / maw vom Kunden nach Zeitaufwand zu vergüten.

5.5 Spesen: Die Agentur ist berechtig, angefallene Spesen gemäss Arbeitsrapporten in Rechnung zu stellen (Km, Gebühren etc.).

5.6 Mehrwertsteuer: Sämtliche Honorare und Nebenkosten verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.

Soweit für Dienstleistungen von aaw Abgaben erhoben werden (beispielsweise öffentliche Gebühren, Urheberrechtsabgaben), ist die Agentur berechtigt, diese dem Kunden gesondert in Rechnung  zu stellen.

 

5.7 Aufwand bei Offerterstellung: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die Agentur nicht sämtliche mit der Erstellung einer Offerte erbrachten Dienstleistungen unentgeltlich erbringt.

aaw kann dem Kunden für die Erstellung einer Offerte den aufgewendeten Zeitaufwand in Rechnung stellen (im Rahmen des Postens "Projektleitung"), wenn und soweit die Offerte nicht alleine gestützt auf die vom Kunden an aaw eingereichten Unterlagen erstellt werden kann. Insbesondere sind Bedarfsabklärungen, Voranalysen und Workshops vergütungspflichtig, sobald diese ein angemessenes Ausmass übersteigen.

 

5.8 Rechnungszahlung: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen, rein netto, zur Zahlung fällig.

6. Eigentum- und Immaterialgüterrechte

6.1 Schutzrechte: Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung stehen die durch die Agentur im Rahmen den an den Kunden erbrachten Dienstleistungen spezifisch geschaffenen Schutzrechte sowohl dem Kunden wie auch aaw zu. Die Vertragspartner räumen sich gegenseitig die Befugnis ein, diese Rechte unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht beliebig zu nutzen und auszuwerten - insbesondere auf der (aaw-)Webseite als Referenzbeispiele.

 

6.2 Know How: Die Agentur hat das unentgeltliche Recht, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche aaw bei der Ausführung von Dienstleistungen für den Kunden allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden gewonnen hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Rechte Dritter: Bei der Ausführung der Dienstleistungen wird aaw gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzen. Erbringt der Kunde eigene Leistungen, so haftet er dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Beide Parteien halten sich gegenseitig von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

 

7.2 Garantie: aaw garantiert dem Kunden, dass die von ihr zu erbringenden Dienstleistungen im Zeitpunkt des leistungsgerechten Termins den vertraglichen Spezifikationen und den branchenüblichen Standards entsprechen und sorgfältig ausgeführt wurden.  

 

7.3 Haftung: Bei Vertragsverletzungen haftet aaw für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden unbegrenzt oder zum vorab vereinbarten Betrag. Die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten wird ausgeschlossen.

 

7.4 Haftungsausschluss: Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, die Haftung für Mangelfolgeschäden oder Schäden in Folge von Datenverlusten oder die Haftung für Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden. 

8. Vertragsdauer

8.1 Vertragsbeginn: Die Gültigkeit dieser allgemeinen Vertragsbedingungen beginnt mit der Auftragserteilung oder der tatsächlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen der agentur am werk ag.

 

8.2 Vertragsaufhebung: Das Vertragsverhältnis für die Erbringung von Dienstleistungen kann von jeder Partei jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen aufgelöst werden, sofern in der Offerte bzw. Vertrag nicht eine andere Frist festgelegt ist.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die ihnen während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, nicht an Dritte weiterzugeben. 

Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.

 

10. Datenschutz

Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner, deren Mitarbeiter, Unterauftragsnehmer usw. führen können. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet und zu diesem Zweck  auch an Dritte bekannt gegeben werden können. Der bekannt gegebene Partner wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen (siehe 9. Vertraulichkeit).

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag  oder Dienstleistungen von agentur am werk ag ist ausschliesslich das Handelsgericht des Kantons Zürich / Schweiz zuständig.

 

agentur am werk ag
Stadthausstrasse 39

8400 Winterthur

September 2015

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